Warndreieck aufstellen, Zeugen suchen, Fotos machen und Unfallbericht ausfüllen-
Wir sagen Ihnen, woran Sie nach einem Crash denken sollten und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
(ein Bericht der ADAC Motorwelt 10/2006)
Ein Knall, ein heftiger Ruck, auf den ersten Blick ist nicht viel passiert:
eine Beule am Heck und ein zerbrochener Blinker - ein Auffahrunfall, keine große Sache, aber immer
ärgerlich und oft auch teuer. Fast zehn Mal pro Minute scheppert es auf deutschen Straßen. Bei
großen Schäden und bei Verletzen kommt die Polizei. Aber bei leichten Blech- oder Bagatellschäden
müssen Sie die Sache meistens selbst in die Hand nehmen. Hier lesen Sie, was Sie nach einem Unfall beachten
sollten und wie Sie Ihr Recht bekommen.
Unfallstelle sichern: Schalten Sie unverzüglich den Warnblinker ein und platzieren Sie das Warndreick
gut sichtbar ca. 50 bis 100 Meter vor der Unfallstelle. In Städten ist es manchmal besser, das Warndreick
auf das Autodach zu stellen. Schauen Sie sich nach Zeugen um.
Beweise sammeln: Notieren Sie sich die Personalien der Zeugen und fotografieren Sie die Unfallstelle. Zur
Orientierung und um nachträglich vermessbare Punkte feststellen zu können, sollten nicht nur die
beteilligten Unfallzeugen, sondern auch markante Dinge fotografisch erfasst werden, wie zum Beispiel Kanaldeckel,
Bäume, Verkehrsschilder oder Lichtmasten. Das hilft dem Sachverständigen, die Standorte der Wagen in
Streitfällen bestimmen zu können. Halten Sie bei Bagatellschäden die Positionen der Fahrzeuge mit
Kreide (befindet sich im Verbandskasten) fest und räumen Sie die Unfallstelle möglichst zügig.
Hilfreich bei der Beweissicherung sind Unfallsets (erhältlich in ADAC - Geschäftstellen) mit einer
einfachen Kamera, Messband, Notizblock und Kreide.
Unfallbericht erstellen: Am besten füllen alle Beteiligten gemeinsam einen Unfallbericht aus.
Verhalten gegenüber der Polizei: Falls es heftiger gekracht hat, ist es ratsam, die Polizei zu rufen,
ebenso bei großen Meinungsverschiedenheiten und vor allem bei Verletzten. Außer den Angaben zu
Ihrem Auto sollten Sie gegenüber der Polizei keine Aussagen tätigen, die Sie selbst belasten. Ebenso
sollten Sie mit einem Verwanungsgeld (max. 39 EUR) nur einverstanden sein, wenn Ihre Schuld am Unfall eindeutig feststeht.
Schadenfeststellung: Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen zu können,
ist es sinnvoll einen freien Sachverständigen einzuschalten. Dieser stellt die Schadenhöhe fest.
Das ist wichtig, bevor Sie reparieren oder eine Werkstatt beauftragen. Außerdem geht aus dem Gutachten
hervor, ob die Schäden so gravierend sind, dass Sie eine Wertminderung geltend machen können. Bei
einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Kfz - Haftpflichtversicherung die Kosten für
den Gutachter. Außerdem ist diese verpflichtet, die Kosten für Abschleppwagen und Reparatur zu übernehmen.
Das steht Ihnen zu: Ist es eindeutig, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie oder ein Fachanwalt
Ihre Schadenersatzansprüche rasch bei der gegnerischen Kfz - Hapftpflichtversicherung anmelden. Sie können,
solange Ihr Wagen in der Werkstatt ist, einen Mietwagen beanspruchen. Ihm Rahmen der Schadenminderungspflicht
müssen Sie in der Regel mehrere Angebote einholen, um die günstigste Mietwagennutzung zu ermitteln.
VORSICHT: überhöhte Tarife werden oft nicht erstattet. Wenn Sie nur kurze Strecken (weniger als 25 km bis
30 km pro Tag) zurücklegen, sind Sie verpflichtet andere Verkehrsmittel zu nutzen - die Kosten zahlt die
Versicherung. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu, je nach Fahrzeuggröße
zwischen 27 EUR un 99 EUR pro Tag.
Schmerzensgeld: Wurden Sie verletzt, kommt eine Schmerzensgeldforderung in Betracht. Um Art und Umfang der
Verletzungen festzustellen und dokumentieren zu können, sollten Sie nach dem Unfall unverzüglich
ihren Arzt aufsuchen.
Unfallabwicklung: Sie haben die Wahl Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzten zu lassen, es
selbst zu reparieren oder aber mit dem beschädigten Fahrzeug, wenn es verkehrssicher ist, weiterzufahren.
Sie können mit der gegnerischen Versicherung auf Basis der Werkstattrechnung, des Kostenvoranschlages oder
des Sachverständigengutachtens abrechnen.
Wichtig: Nur das Gutachten hat eine beweissichernde Funktion und berücksichtigt Wertminderungen und stellt
verdeckte Schäden sicher.
VORSICHT ist angesagt, wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen anbietet, alles für Sie zu regeln
(Abschleppen, Reparatur, Mietwagen). In diesem Fall wird oftmals nicht mit herstellergebundenen Werkstätten
gearbeitet. Das kann später zu Problemen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Ansprüche
gekürzt oder nicht berücksichtigt werden. Schließlich fehlt die Beratung hinsichtlich des
beschädigten Fahrzeuges. Wer zum Beispiel trotz großer Schäden sein Auto reparieren lassen
möchte, hat einen Anspruch darauf, dass die gegnerische Kfz- Versicherung Kosten bis zu 30 % über
dem Wiederbeschaffungswert trägt.
Anwalt einschalten: In Zweifelsfällen schalten Sie am besten einen Fachanwalt ein. Nur so stellen Sie
sicher, dass Ihr Schaden vollumfänglich ersetzt wird und Sie letztendlich nicht noch drauf zahlen müsen!
Quelle: ADAC Motorwelt 10/2006
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